Wasserschutz

Was ist ein Wasserschutzgebiet?

Schild Wasserschutzgebiet beim Hallerbrunnen

In Bayern wird das wertvolle Grundwasser durch fast 4000 ausgewiesene Wasserschutzgebiete vor Verunreinigungen bewahrt. Nur dort, wo dieser Schutz gewährleistet ist – und natürlich ausreichend Grundwasser vorhanden – kann Trinkwasser für den Menschen gewonnen werden.
An ein Wasserschutzgebiet werden über den allgemeinen flächendeckenden Schutz hinaus weitere Anforderungen gestellt. Um die Wasserfassung herum werden deshalb drei Zonen ausgewiesen, die umso entschiedener durch Auflagen und Überwachung vor Verunreinigungen geschützt sind, je näher sie der Fassung liegen. Durch ein Wasserschutzgebiet wird das Grundwasser gesetzlich geschützt. Wie bei einem Naturschutzgebiet regelt eine entsprechende Verordnung die gewässerschonende Nutzung dieses Areals. Das zuständige Wasserwerk überwacht sein Wasserschutzgebiet. Es wird dabei von Wasserwirtschafts- und Gesundheitsbehörden unterstützt. Es kommt häufiger vor, daß die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung von Flächen innerhalb eines Wasserschutzgebietes eingeschränkt werden muss. Das Wasserwerk gleicht solche Einschränkungen durch Geldzahlungen aus. Oft helfen auch freiwillige Vereinbarungen (Text: Bay. Landesamt für Wasserwirtschaft).

Die Schutzzonen heißen ...

Weitere Schutzzone (Zone III):

Sie bietet Schutz vor Verunreinigungen z.B. durch Chemikalien im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage, wobei bei Neuausweisung eine zusätzliche Unterteilung in Zone III A und Zone III B vorgenommen wird.

Engere Schutzzone (Zone II):

Sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher.

Fassungsbereich (Zone I):

Er schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung. In der Regel soll ein Wasserschutzgebiet den gesamten Einzugsbereich eines Brunnen oder einer Quelle umfassen. Das ist nicht immer notwendig, z.B. wenn die Erdschichten über dem Grundwasser einen sehr guten Schutz gewährleisten oder nicht immer möglich, z.B. wenn das Einzugsgebiet sehr groß ist. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen wird das Wasserschutzgebiet dann wie ein Maßanzug auf die örtliche Situation zugeschnitten.

Wasserschutzgebiete im Zweckverband

Hallerbrunnen bei Lauterhofen

Der Zweckverband zur Pettenhofener Gruppe betreibt derzeit zwei Wasserschutzgebiete. Das große Wasserschutzgebiet des Hallerbrunnens mit einer Größe von 1450 ha ist seit 1. Januar 2023 neu ausgewiesen worden. Das zweite Wasserschutzgebiet befindet sich im Einzugsgebiet der beiden Tiefbrunnen in Traunfeld.


Schutzgebietsverordnung Hallerbrunnen
Karte: Wasserschutzgebiet Hallerbrunnen

Schutzgebietsverordnung Traunfeld
Karte: Wasserschutzgebiet Traunfeld


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